Nutzen Sie die Vorteile des Krankenhauszukunftsgesetzes zur Digitalisierung Ihres QM Systems.
Der Gesetzgeber hat mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) ein deutschlandweites Investitionsprogramm auf den Weg gebracht, welches die Modernisierung und Digitalisierung von Krankenhäusern verbessert. Mit einem Fördervolumen von bis zu 4,3 Milliarden Euro, das von Bund, den Ländern und/oder den Krankenhausträgern im sogenannten Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) zur Verfügung gestellt wird.
Ein Punkt innerhalb des Investitionsprogramms ist die Förderung für eine verbesserte digitale Infrastruktur zur Optimierung der Ablauforganisation, der Dokumentation und der Kommunikation in den Kliniken.
Die Krankenhausträger können bereits seit dem 2. September 2020 mit der Umsetzung von Vorhaben beginnen und ihren Förderbedarf bis zum 31. Dezember 2021 bei den Ländern anmelden. Diese stellen Förderanträge an das Bundesamt für Soziale Sicherung. Die Meldung beinhaltet u. a. die Angabe von geplanten Vorhaben zur Digitalisierung und Modernisierung und die damit einhergehenden notwendigen Finanzmittel.
Anträge können noch bis zum 31.12.2021 gestellt werden (siehe Zeitplan des Bundesministeriums in Abbildung 1). Hierfür müssen die Krankenhausträger ihren Bedarf an die zuständige Stelle ihres Landes melden. Das Land kann wiederum den Förderantrag binnen drei Monaten ab Bedarfsmeldung beim Bundesamt für Sicherung (BAS) stellen.
Durch die neuen Förderrichtlinien wird die Antragstellung erleichtert und den Krankenhäusern konkrete Hilfestellungen bei der Verwirklichung entsprechender Projekte gegeben.
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