Zum Schutz der Mitarbeiter – Die Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Einführung einer QM Software
Nach §87, Abs. 1 Nummer 6 des Betriebsverfassungsgesetzes hat der Betriebsrat mitzubestimmen bei der „Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen.“ Ist das auf die QM Software SimplifyU anwendbar? In gewissem Maße kann man das mit „Ja“ beantworten.…